Mindestangaben
Inhaltliche Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs:
1. |
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben -zu Datum, -zum Reiseziel, -zum aufgesuchten Kunden oder -Geschäftspartner bzw. zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs enthalten. |
2. | Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die einzeln aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden. |
3. | Der Übergang von der beruflichen Nutzung zur privaten Nutzung des Fahrzeugs ist im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands zu dokumentieren. |
4. | Die erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird. |
Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben.
An die Stelle eines Fahrtenbuchs können auch andere elektronische Geräte treten, die die erforderlichen Angaben unverfälschbar aufzeichnen wie z. B. ein elektronisches Fahrtenbuch.
Auf der folgenden Seite finden Sie ein Beispiel eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs.